Vermessungen zu Bauvorhaben


Vermessungen zu Bauvorhaben


  1. Amtlicher Lageplan – Dieser Plan gibt vor, wo das Haus stehen soll. Er ist vorgeschriebener Bestandteil der Bauvorlagen zur Erteilung der Baugenehmigung.
  2. Absteckung – Die Bauarbeiter fangen erst an, wenn sie wissen, wo genau das Haus auf dem Grundstück stehen soll. Wir bestimmen und markieren zentimeterscharf die Hausecken. So wird das genehmigte Haus auf dem Grundstück sichtbar. Damit kann die Baufirma an der richtigen Stelle bauen.
  3. Einmessbescheinigung – Hier kontrollieren wir die Lage und die Höhe der Bodenplatte. Wurde so gebaut, wie genehmigt? Das Abnahme-Protokoll schicken wir an die Bauaufsichtsbehörde. Die wartet darauf; sonst droht evtl. ein Baustopp.
  4. Gebäudeeinmessung – Durch die Bestimmung der genauen Position und der Größe des Hauses kann es in die amtliche Flurkarte eingetragen werden. Die amtliche Flurkarte nimmt am öffentlichen Glauben teil, auf deren Grundlage eine Bank z. B. Kredite vergibt.

Hier finden Sie zwei Beispiele für einen Amtlichen Lageplan:

Vermessungen zum Bauantrag

  • Amtliche Lagepläne
  •  Absteckungen
  •  Einmessbescheinigungen
  •  Gebäudeeinmessungen
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