Gebühren und Kostenbeispiele
Die Kosten für amtliche Vermessungsleistungen richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung des Landes Brandenburg.
Grenzvermessungen
Kostenbeispiel Einfamilienhaus:
Jedes Grundstück ist einmalig. Jedes Bauvorhaben ist einmalig.
Nicht jedoch für die Statistik, die ist unaufgeregt.
Das Muster-Baugrundstück mit einer Größe von bis zu 1.000 m² mit einem Muster-Einfamilienhaus, das bis zu 300.000 € kostet, verursacht statistische Vermessungsgebühren von etwa 4.300 € inkl. Mehrwertsteuer.
Bis zur Fertigstellung des Wohnhauses werden zuerst die Katasterunterlagen (zur Beurteilung der Grundstücksgrenzen) und dann die Vermessungsleistungen (amtlicher Lageplan, Grob-/Feinabsteckung, Einmessbescheinigung und Gebäudeeinmessung) benötigt.